Menschen mit Pflegebedarf haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, den sie zur Entlastung pflegender Angehöriger nutzen können. Unsere Studierenden besuchen die Seniorinnen und Senioren vor Ort, schenken Zeit und setzen wertvolle Impulse – das verschafft den Angehörigen regelmäßigen Freiraum für eigene Erholung. Den Entlastungsbetrag können wir mit Ihrer Pflegekasse direkt abrechnen, sodass Ihnen unnötiger Aufwand und Vorauszahlungen erspart bleiben.
Pflegende Angehörige können nicht immer präsent sein und benötigen hin und wieder eine Pause für eigene Aktivitäten oder Erholung, z. B. für einen Sportkurs. Die Verhinderungspflege bietet eine Lösung: Unsere Studierenden übernehmen während dieser Zeit die Betreuung und entlasten so Ihre Familie. Den Antrag für die Verhinderungspflege können wir gemeinsam mit Ihnen stellen, damit Sie die Unterstützung voll ausschöpfen.
Zusätzlich können Sie das GENAU-Programm durch eine Umwandlung von Pflegesachleistungen finanzieren. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets in Entlastungsleistungen umwandelt werden. Diese Ergänzung erweitert den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Wenn Sie bislang Pflegegeld beziehen, können Sie dennoch eine Umwandlung beantragen. Auch bei diesem Antrag stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Unser Angebot steht Ihnen jederzeit auch zur privaten Finanzierung zur Verfügung. Das ist besonders interessant, wenn Sie sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden, da hier die Optionen 1 bis 3 oft nicht von der Pflegekasse gedeckt werden.
Uns ist es wichtig, dass Sie die Unterstützung erhalten, die zu Ihnen passt. Daher bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch in Ihrer vertrauten Umgebung an, um gemeinsam die beste Lösung zu finden.
Ausführlichere Infos finden Sie hier.